Mahnung oder Zahlungserinnerung — was bedeutet das?
Wird eine Rechnung versehentlich übersehen, flattert womöglich eine Mahnung ins Haus oder im Posteingangsordner findet sich eine Zahlungserinnerung in Form einer E-Mail — so etwas kann schnell passieren, wenn man beispielsweise häufig im Internet auf Shopping Tour ist oder bei seinem Lieblingsdienst ein Abo abgeschlossen hat und die Übersicht bei der Fülle an unterschiedlichen Bestätigungsmails, Versand- und Zusatzinformationen verliert.
Was ist zu tun, wenn eine Mahnung vorliegt? Und worin liegt der Unterschied zwischen einer Mahnung und einer Zahlungserinnerung?
Mahnung und Mahnschreiben
Eine Mahnung oder ein Mahnschreiben weist den Kunden darauf hin, dass der Rechnungsbetrag noch nicht beglichen wurde und fordert ihn gleichzeitig auf, die überfällige Rechnung umgehend zu begleichen. Dies geschieht dann, wenn die Frist oder das Zahlungsziel überschritten ist. Dadurch wird der Kunde in rechtlichen Verzug gesetzt.
Die Zahlungserinnerung
Die Zahlungserinnerung hat die Funktion, den Kunden oder Rechnungsempfänger an offenstehende Rechnungsbeträge zu erinnern. Was zunächst klingt wie eine Art “Vorstufe zum Mahnschreiben” hat rechtlich betrachtet aber dieselbe Funktion wie eine Mahnung. Demnach gehört der Begriff des “mehrstufigen Mahnverfahrens” ins Reich der Irrtümer, da es dafür keine juristische Grundlage gibt, auch wenn in der Geschäftspraxis mehrere Erinnerungsschreiben durchaus Usus sind.
Fälligkeit und Verzug
Geldforderungen sind grundsätzlich sofort nach erbrachter Leistung oder Lieferung fällig, dies wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§271 BGB). Je nach Art des zwischen Anbieter und Kunden geschlossenen Vertrages (z.B. Kaufvertrag oder Werkvertrag) ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte der Fälligkeit.
In Verzug gerät ein Schuldner dann, wenn der Gläubiger dem Schuldner ein Mahnschreiben oder eine Zahlungserinnerung zukommen lässt.
Grundsätzlich gilt, dass der Kunde oder Schuldner 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät. Für Verbraucher, also Privatleute, greift dieser Passus allerdings nur dann automatisch, wenn auf die Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Inhaltliche Angaben
Bezüglich der inhaltlichen Struktur einer Zahlungserinnerung oder Mahnung gibt es keine gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben, ebenso gibt es keine rechtlichen Vorgaben, wie Mahnungen an die Schuldner verschickt werden müssen.
Üblich sind folgende Angaben innerhalb eines Schreibens:
· Adressdaten des Empfängers
· Adressdaten des Absenders
· Rechnungsnummer, Rechnungsdatum
· Übersicht der erbrachten Leistung
· Aufforderung zur Begleichung des fälligen Betrags (Rechnungssumme), oft mit neuem Zahlungsziel
· Angaben über weitere Kosten wie zum Beispiel Verzugszinsen oder Mahngebühren
Faircollect: Mahnverfahren durch Dienstleister
Sämtliche Aspekte und Maßnahmen bezüglich Mahnverfahren können auch durch externe Dienstleister abgewickelt werden. Ein solcher Dienstleister ist die Faircollect GmbH. Faircollect versteht sich als Vermittler zwischen Gläubigern und Schuldnern, positioniert sich als Kommunikator und moderner Anbieter. Das Inkassobüro mit Schwerpunkt Forderungsmanagement aus dem Rheinland agiert gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), ist also juristisch befugt, Forderungen beizubringen..
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